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OVG Münster: Erhebung von Studienbeiträgen für das Erststudium in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig

Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

Datum: 09. Oktober 2007

Erhebung von Studienbeiträgen für das Erststudium in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig

Der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat heute entschieden, dass die Erhebung von Studienbeiträgen, die seit dem Wintersemester 2006/2007 auch für das Erststudium eingeführt sind, rechtmäßig ist. Geklagt hatte die Studierendenschaft der Universität Paderborn gegen die Universität Paderborn. Die Klägerin machte den an sie abgetretenen Rückforderungsanspruch einer Studentin geltend, die den Studienbeitrag von 500 Euro für das Semester zwar gezahlt, aber unter Hinweis auf die nach ihrer Meinung gegebene Nichtigkeit des Studienbeitragsgesetzes zurückgefordert hatte. Mit Urteil vom 26.03.2007 hatte das Verwaltungsgericht Minden die Klage abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung ist nunmehr vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen worden.

In der mündlichen Urteilsbegründung wurde ausgeführt: Das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz berechtige die Universität zur Erhebung von Studienbeiträgen. Höherrangiges Recht stehe dieser Regelung nicht entgegen. Das gelte namentlich für den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt). Artikel 13 (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an […] (2) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts […] c) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss.

Dieser enthalte zwar eine Vertragsbestimmung über den unentgeltlichen Zugang zum Hochschulunterricht, auch habe die Bundesrepublik dem Pakt durch Gesetz zugestimmt. Gleichwohl sei die Vertragsbestimmung weder darauf angelegt noch geeignet, innerstaatlich als unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden. Auch sei das Land Nordrhein-Westfalen nicht verpflichtet gewesen, mit Rücksicht auf etwaige sich aus den Vertragsbestimmungen ergebende Verpflichtungen des Bundes von der Einführung von Studienbeiträgen abzusehen. Das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz verstoße auch nicht gegen sonstiges höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen das Recht der freien Wahl der Ausbildungsstätte. Durch die begleitenden Darlehensregelungen des Gesetzes sei nämlich sichergestellt, dass weiterhin allen dazu Befähigten ein Studium in zumutbarer Weise möglich sei.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist die Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Az.: 15 A 1596/07

OVG Münster: Erhebung von Studienbeiträgen für das Erststudium in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig

Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

Erhebung von Studienbeiträgen für das Erststudium in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig

Der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat heute entschieden, dass die Erhebung von Studienbeiträgen, die seit dem Wintersemester 2006/2007 auch für das Erststudium eingeführt sind, rechtmäßig ist. Geklagt hatte die Studierendenschaft der Universität Paderborn gegen die Universität Paderborn. Die Klägerin machte den an sie abgetretenen Rückforderungsanspruch einer Studentin geltend, die den Studienbeitrag von 500 Euro für das Semester zwar gezahlt, aber unter Hinweis auf die nach ihrer Meinung gegebene Nichtigkeit des Studienbeitragsgesetzes zurückgefordert hatte. Mit Urteil vom 26.03.2007 hatte das Verwaltungsgericht Minden die Klage abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung ist nunmehr vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen worden.

In der mündlichen Urteilsbegründung wurde ausgeführt: Das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz berechtige die Universität zur Erhebung von Studienbeiträgen. Höherrangiges Recht stehe dieser Regelung nicht entgegen. Das gelte namentlich für den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt). Artikel 13 (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an […] (2) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts […] c) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss.

Dieser enthalte zwar eine Vertragsbestimmung über den unentgeltlichen Zugang zum Hochschulunterricht, auch habe die Bundesrepublik dem Pakt durch Gesetz zugestimmt. Gleichwohl sei die Vertragsbestimmung weder darauf angelegt noch geeignet, innerstaatlich als unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden. Auch sei das Land Nordrhein-Westfalen nicht verpflichtet gewesen, mit Rücksicht auf etwaige sich aus den Vertragsbestimmungen ergebende Verpflichtungen des Bundes von der Einführung von Studienbeiträgen abzusehen. Das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz verstoße auch nicht gegen sonstiges höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen das Recht der freien Wahl der Ausbildungsstätte. Durch die begleitenden Darlehensregelungen des Gesetzes sei nämlich sichergestellt, dass weiterhin allen dazu Befähigten ein Studium in zumutbarer Weise möglich sei.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist die Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Az.: 15 A 1596/07

Uni Münster: Vorerst keine Studiengebühren!

20.01.2007 15:31

Unverhältnismäßig hohes Polizeiaufgebot schirmt THW-Gelände ab. – 600 Studierende versammeln sich an der Einfahrt zum Gelände. – Unbegründeter Pfeffersprayeinsatz der Polizei. – Ablehnung des Eckpunktepapiers des Rektorats zur Einführung von Studiengebühren durch Senatsmehrheit. – Gesichtsverlust für Rektorin Nelles, durch die von ihr zu verantwortende Situation und die Kriminalisierung friedlicher DemonstrantInnen.

Münster, 20.01.2007Senat der Uni Münster tagt in ehemaliger Nato-Kaserne

Nachdem die Senatssitzung der Uni am vergangenen Mittwoch (17.01.) abgebrochen werden musste, weil zu wenige Senatoren, gleichzeitig aber über 2000 Studierende anwesend waren, soll die nächste Sitzung am Samstag (20.01.2007, 8:00 Uhr) unter strengem Ausschluss der Öffentlichkeit auf einem Übungsgelände des THW bei Handorf stattfinden. Vor der Nutzung durch das THW war der Komplex eine Nato-Kaserne.

Der Asta organisierte 5 Sonderbusse zum THW-Gelände. Die Busse fuhren bereits um halb sieben in Münster los, wurden bei ihrer Ankunft in Handorf dennoch bereits von einem starken Polizeiaufgebot empfangen. Die Polizei hatte beide Zufahrtswege zum Gelände für Fahrzeuge weiträumig gesperrt. Vor der Einfahrt zum Gelände war eine Absperrung aus Hamburger Gittern aufgebaut. Neben den Sonderbussen sind zahlreiche DemonstrantInnen mit dem Stadtbus, dem Fahrrad oder dem eigenem Pkw angereist. Die Zahl der DemonstrantInnen wuchs bis acht Uhr auf geschätzte 600 an. Eine stolze Zahl, wenn man bedenkt, dass diese außerordentliche Sitzung des Senats erst vor zwei Tagen einberufen wurde.

Die große Zahl von Studierenden, die die Strapazen des frühen Aufstehens, des weiten Weges und der recht matschigen Witterungsverhältnisse auf sich nahmen, verdeutlicht welche Brisanz die Einführung von Studiengebühren für viele Studierende hat. Die Suche der Polizei nach einem Ansprechpartner, der die Demo leiten sollte, blieb ebenso erfolglos wie die Suche der Studierenden nach Rektorin Nelles. Diese reagierte nicht auf den Aufruf der Studierenden,
herauszukommen und mit den anwesenden Studierenden zu sprechen. Der Aufruf wurde im Laufe des Vormittags mehrmals auch durch Sprechchöre wiederholt.

Die Stimmung auf der Demo war recht angeheizt, was sich noch verschärfte, als ein Polizist auf am Zaun rüttelnde Studierende mit dem Einsatz seines Pfeffersprays reagierte. Der Polizist sprühte aus sehr kurzer Entfernung vier DemonstrantInnen direkt ins Gesicht. Außerdem wurde seitens eines Polizisten angedroht den Schlagstock in den Rücken zu gerammt zu bekommen, sowie die Finger zu brechen. Die protagonierenden Polizisten können sich zu keiner Zeit von den DemonstrantInnen bedroht gefühlt haben. Es war eine absolut friedliche Demonstration, seitens der Studierenden. Einzig die Polizei konnte nicht darauf verzichten Menschen Schmerzen zuzuführen.

Ab 11 Uhr fing die Demo langsam an zu schrumpfen. Dennoch waren gegen halb eins noch ca. 400 Studierende vor Ort. Zu dieser Zeit erreichte die Demonstration die Nachricht, dass der Antrag des Rektorats zur Einführung genereller Studiengebühren in Höhe von (erstmal) 300 Euro mehrheitlich abgelehnt wurde. Weiter soll der Antrag den die studentischen SenatsvertreterInnen einbrachten beschlossen worden sein. Dieser Antrag sieht vor, dass eine Kommission gegründet wird, die prüft ob die finanzielle Situation der Uni Münster das Erheben von Studiengebühren benötigt.

Die Entscheidung, ob an der Uni Münster Studiengebühren eingeführt werden ist somit wieder vertagt. Die nächste Senatssitzung soll vorraussichtlich bereits im März stattfinden. Unklar ist, ob das Thema Studiengebühren dann wieder auf der Tagesordnung stehen wird, oder ob sich diese Sitzung nur mit der zu gründenden Kommission beschäftigen wird. Sicher ist, dass zahlreiche SenatsmitgliederInnen von der großen Zahl der anwesenden DemonstrantInnen beeindruckt und über die angewendete Polizeigewalt entsetzt waren. Die Abstimmung der Mehrheit des Senats für den Antrag der studentischen SenatsvertreterInnen und gegen das Eckpunktepapier des Rektorats ist als Aufforderung an die Rektorin zu verstehen wieder in den Dialog mit den Studierenden zurückzukehren.

Die Einführung von Studiengebühren wurde zumindest heute unter, den von Rektorin Nelles zu verantwortenden, Bedingungen abgelehnt. Die Verlegung der Senatssitzung in die ehemalige Nato-Kaserne und die Abschirmung durch das unverhältnismäßig hohe Polizeiaufgebot, sowie der übertriebene Pfeffersprayeinsatz der Polizei boten in den Augen der DemonstrantInnen, wie auch einiger SenatorInnen nicht den demokratischen Charakter, welche einer solchen Versammlung gebührt.

Bleibt abzuwarten, wie die Formierung der geplanten Kommission abläuft und zu welchem Ergebnis sie letzten Endes kommt. Sicherlich war es heute ein Erfolg für die GebührengegnerInnen. Dennoch ist klar, dass es heute keine generelle Ablehnung von Studiengebühren durch die Senatsmehrheit gab. Die Entscheidung darüber ist nur vertagt und wird, wenn nicht bereits auf der geplanten Senatssitzung im März, auf einer der nächsten Senatssitzungen wieder auf der Tagesordnung stehen.

http://de.indymedia.org/2007/01/166495.shtml

20.01., Senatssitzung in Münster

Hallo,

Die nächste Senatssitzung in Münster – der letzten gebührenfreien Uni in NRW – findet jetzt nicht wie geplant Anfang Feburar statt, sondern bereits übermorgen.

Am Samstag, dem 20. Januar 2007 um 8.00 Uhr
in einem Gebäude auf dem Übungsgelände des Technischen Hilfswerkes (THW) (Kötterstraße, 48157 Münster-Handorf).

Also meine Idee: wir machen einen netten Ausflug nach Muenster-Handorf.

Das Beste wird sein, wir fahren bereits Morgen, d.h. Freitag los.
Für Schlafplätze ist gesorgt, aber sagt am besten vorher noch mal unter 0251- 8323057 (AStA Uni Münster) bescheid.
Die andere Möglichkeit ist am Samstag morgen mit Pkws zu fahren, weil die  Bahnverbindungen um die Uhrzeit zu schrecklich sind.

Leicht agrressive Grüße (Ich habe immer noch dieses naive: “Das können DIE doch nicht machen!!!!” im Hinterkopf)

Anna

anna-nigbur@web.de

Münster: Senat gesprengt und Rektorat besetzt

17.05.06

Mehrere hundert Studierende der Uni Münster haben heute an der Senatssitzung teilgenommen. Die über etwa 3 Stunden andauernde Sitzung wurde schließlich, als ein Änderungsantrag der Studierenden in Teilen nicht angenommen wurde, doch noch überrannt und vom Senatsvorsitzenden abgebrochen. Rektor und zukünftige Rektorin haben angekündigt, den TOP vorerst nicht wieder auf die Tagesordnung zu nehmen.

Es bleibt beim NEIN gegen Studiengebühren an der Uni Münster. Derweil wurde das Rektorat besetzt und das Münsteraner Schloss schmücken nun zahlreiche Transparente. Die Polizei ist derzeit nicht anwesend und es sieht auch nicht danach aus, als ob diese noch erscheint.

Homepage des Vereins Uebergebuehr e.V.

Aus Protest gegen die Einführung von Studiengebühren haben Studenten der Uni Münster am Mittwoch (17.01.07) eine Sitzung des Senats der Hochschule gestürmt. Das Gremium wollte die Einführung von Studiengebühren beschließen – doch dazu kam es nicht.

Rund 1.100 Studenten hatten am Mittwochnachmittag auf dem Platz vor dem Universitäts-Hauptgebäude gegen die Einführung von Studiengebühren demonstriert. Der AStA der mit 40.000 Studenten zweitgrößten Universität Nordrhein-Westfalens forderte, zunächst eine Strukturreform einzuleiten und erst im Falle eines Nichterfolgs auf das Mittel der Studiengebühren zurückzugreifen.

Danach stürmten nach Polizeiangaben 150 bis 200 Studenten ins Gebäude: Sie überrannten einen von etwa zehn Sicherheitskräften gebildeten Sperrriegel und verschafften sich so Zutritt zu dem Sitzungssaal. Bei der Senatssitzung sollte eigentlich die Einführung von Studiengebühren beschlossen werden. Die Sitzung wurde mit Verspätung trotz Tumulten eröffnet und musste unmittelbar danach wegen Beschlussunfähigkeit wieder abgebrochen werden. Rektorin Ursula Nelles verließ unter den Buh-Rufen der Studenten den Saal. Die Studenten kündigten an, auch die nächste Senatssitzung mit Protesten begleiten zu wollen. Bisher ist Münster die letzte der Universitäten in Nordrhein-Westfalen, wo ein solcher Beschluss noch aussteht.

Bereits im Frühjahr hatten Studenten der Universität Münster aus Protest eine Senatssitzung platzen lassen und das Rektorat für 13 Tage besetzt gehalten. Die meisten Studenten in NRW müssen 500 Euro pro Semester zahlen. Dies ist der Höchstrahmen, den das Land gesetzt hatte. Bereits an vielen anderen Hochschulen hatte es zum Teil wütende Proteste von Studenten gegeben. An einigen Universitäten mussten die Beschlüsse auswärts gefällt werden, um den Protesten zu entkommen.

http://www.wdr.de